Voraussetzungen:

1.    Eignung der eingesetzten Hunde (ruhiges, ausgeglichenes  Wesen;  kontaktfreudig Menschen gegenüber; kuscheln gern, auch mit unbekannten Personen; bellen selten; zeigen keinerlei Anzeichen für Aggressivität; bleiben ruhig und gelassen auch bei ungewohnten Umweltreizen und Geräuschen, keinen Hüte- oder Beschützerinstinkt)

2.    Ausbildung der Hunde (Grundgehorsam, z.B. Begleithundeprüfung und gutes Benehmen im Alltag; spezielle Ausbildung zum Einsatz in Tiergestützter Pädagogik und/oder Therapie)

3.    Gesundheitsprävention (Gesundheitszeugnis vom Tierarzt, Tollwutschutzimpfung, Schutz vor Ekto- und Endoparasiten, Hygieneplan)

4.    Berufserfahrung und Hundeerfahrung über mehrere Jahre

5.    Wissen über Tiergestützte Arbeit

6.    Rahmenbedingungen (Zustimmung von Schulleitung, Erziehungsberechtigten und Schulamt, Akzeptanz der Mehrheit des Kollegiums, wenig Raum- und Klassenwechsel, feste Regeln zum Schutz der Hunde, Haftpflichtversicherung)