Voraussetzungen:
1. Eignung der eingesetzten Hunde (ruhiges, ausgeglichenes Wesen; kontaktfreudig Menschen gegenüber; kuscheln gern, auch mit unbekannten Personen; bellen selten; zeigen keinerlei Anzeichen für Aggressivität; bleiben ruhig und gelassen auch bei ungewohnten Umweltreizen und Geräuschen, keinen Hüte- oder Beschützerinstinkt)
2. Ausbildung der Hunde (Grundgehorsam, z.B. Begleithundeprüfung und gutes Benehmen im Alltag; spezielle Ausbildung zum Einsatz in Tiergestützter Pädagogik und/oder Therapie)
3. Gesundheitsprävention (Gesundheitszeugnis vom Tierarzt, Tollwutschutzimpfung, Schutz vor Ekto- und Endoparasiten, Hygieneplan)
4. Berufserfahrung und Hundeerfahrung über mehrere Jahre
5. Wissen über Tiergestützte Arbeit
6. Rahmenbedingungen (Zustimmung von Schulleitung, Erziehungsberechtigten und Schulamt, Akzeptanz der Mehrheit des Kollegiums, wenig Raum- und Klassenwechsel, feste Regeln zum Schutz der Hunde, Haftpflichtversicherung)